Einige Antworten auf häufige Fragen
01 Lohnt sich der Gang zum Anwalt überhaupt? Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgespächs erfahren Sie, ob Ihr Problem anwaltliche Hilfe oder ggf. gar einen Gang vor Gericht notwendig machen könnte. Viele Probleme lassen sich meist im Rahmen einer sog. Erstberatung kostengünstig für Sie lösen.
03 Wieviel kostet eine Erstberatung ? Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, derzeit also maximal 226,10 Euro brutto. Ob die Maximalgebühr anfällt, hängt davon ab, wie umfangreich die Beratung bzw. komplex der Sachverhalt ist.
05 Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten ? Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, denn der Versicherungsschutz hängt von dem jeweiligen Versicherungspaket ab. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Vertrag die Leistungen abdeckt, fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach.
02 Zu welchem Rechtsgebiet gehört mein Anliegen?Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Problem in meinen Tätigkeitsbereich fällt, dann schildern Sie mir Ihren Fall kostenlos telefonisch oder per E-Mail. So lässt sich schnell klären, ob ich der richtige Rechtsbeistand für Sie bin oder ich Ihnen ggf. einen Kollegen empfehlen kann.
04 Was muss ich zu einer Erstberatung mitbringen?Bitte bringen Sie alle Unterlagen, die Ihr Anliegen betreffen, mit. Dazu zählen Verträge, geführte Schriftwechsel, Urkunden etc. Nur so kann ich mich optimal in Ihren Fall einlesen und Ihnen eine bestmögliche, individuelle Beratung bieten.
06 Wer kümmert sich um die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung?Ich stelle gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Bringen Sie hierfür zum Besprechungstermin einfach Ihren Versicherungsschein mit.
Direkte Zusammenarbeit
I ch bin Simone Braun und arbeite direkt mit meinen Mandanten zusammen. Ich brauche keine Sekretärinnen und Assistenten. Mich erreichen Sie bei einem Anruf direkt, ich beantworte alle Rückrufwünsche und Emails selbst. Ich spreche Ihre Sprache, kein Anwaltskauderwelsch. Und, ich setze mich mit ganzer Kraft für Sie und Ihre Belange ein.