Überblick

Das Mietrecht umfasst Themen wie Kündigung des Mietverhältnisses (z.B. wegen Mietrückständen oder Eigenbedarf), Mietmängel und daraus resultierende Mietminderung sowie Mängelbeseitigungsansprüche. Auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen oder die Beitreibung rückständiger Mietzahlungen, ggf. auch im RAhmen einer Räumungsklage, gehören dazu. Auch bei Problemen mit Schönheitsreparaturen, Wohnungsübergaben und Abmahnung ist kompetente anwaltliche Hilfe oft sinnvoll. Dazu unterstütze ich Sie bei Fragen zu Kleinreparaturen, der Tierhaltung oder auch der Untervermietung von Wohnung oder Haus.

Ich vertrete Vermieter und Mieter gleichermaßen. Aus diesem Grund kenne ich die spezifischen Wünsche und Probleme beider Seiten, weshalb eine interessengerechte Lösung oftmals bereits vorgerichtlich herbeigeführt werden kann. Egal ob ein gerichtliches Verfahren oder eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird – Voraussetzung für eine erfolgreiche Regelung ist, dass die vorbereitenden Formalien wie Abmahnungen, Modernisierungsankündigungen, Kündigungen usw. rechtssicher eingehalten werden.

Mietvertrag

Oftmals gibt schon der unklar oder nachteilig gestaltete Mietvertrag Anlass zum Streit. So muss der Vermieter von Anfang an darauf achten, dass wichtige Regeleungen im Mietvertrag klar definiert werden, u.a. Mieterhöhung, Umlage von Schönheitsreparaturen, Nebenkosten, evtl. Befristung des Mietvertrages, etc. Unwirksame Klauseln sollten vermieden werden. Auf der anderen Seite ist es für den Mieter von Bedeutung, ob die vertraglich festgelegten Pflichten auch wirksam vereinbart wurden.

Räumungsklage

Haben Sie Ihrem Mieter gekündigt, er zieht dennoch nicht aus? Dann bleibt Ihnen nur die Räumungsklage. Diese sollten Sie sofort erheben, denn mit jedem Tag des Abwartens, erhöht sich der Schaden. Weiter muss der Vermieter innerhalb von zwei Wochen der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen (§ 545 BGB). Duldet der Vermieter den Nichtauszug stillschweigend, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Vermieter muss also sofort aktiv werden. Vorsorglich sollte der Vermieter bereits in seinem Kündigungsschreiben einer Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen. Es gibt jedoch auch andere Fälle in denen der Vermieter eine Räumungsklage benötigt.

Ich berate Sie gerne!

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