Kaution

Mietkaution – Rückzahlung und unzulässige Abzüge als Mieter prüfen lassen

Nach dem Auszug behalten Vermieter oft Teile der Kaution ein. Wir prüfen die Zulässigkeit und setzen Ihre Ansprüche durch.

Nach Mietende darf die Kaution nur einbehalten werden, wenn offene Forderungen bestehen. Häufig werden Beträge zu lange oder ohne ausreichende Belege zurückgehalten. Wir prüfen, was wirklich zulässig ist und fordern die Rückzahlung ein.

Ihre wichtigsten Punkte zur Kaution

  • Rückzahlungsfrist: in der Praxis meist 3–6 Monate nach Mietende, abhängig von offenen Ansprüchen.
  • Unzulässige Abzüge: pauschale Renovierung, nicht belegte Nebenkosten, Abnutzung statt Schaden.
  • Teilauszahlung: möglich, wenn Teile sicher nicht mehr benötigt werden.
  • Abrechnungspflicht: Vermieter müssen Verwendung und Abzüge nachvollziehbar belegen.
Wichtig: Ohne berechtigte Forderungen darf die Kaution nicht zurückgehalten werden. Fordern Sie die Abrechnung schriftlich an – wir formulieren das für Sie rechtssicher.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann muss die Kaution ausgezahlt werden?

Üblich sind 3–6 Monate nach Mietende. Der Zeitraum dient zur Klärung möglicher Forderungen (z. B. Betriebskosten, Schäden). Danach ist auszuzahlen, soweit keine Ansprüche bestehen.

Darf der Vermieter Abzüge ohne Nachweise machen?

Nein. Abzüge müssen begründet und belegt sein (z. B. Rechnungen, Protokolle). Pauschale oder spekulative Einbehalte sind unzulässig.

Kann ich eine Teilauszahlung verlangen?

Ja, wenn ein Anteil sicher nicht mehr benötigt wird. Wir fordern diesen Teilbetrag separat ein.

Was ist mit Betriebskosten-Nachzahlungen?

Ein angemessener Teil kann bis zur Abrechnung einbehalten werden. Danach ist endgültig abzurechnen und der Rest auszuzahlen.

Kaution noch nicht zurückbekommen?

Wir prüfen Abzüge und Fristen, übernehmen die Kommunikation mit dem Vermieter und setzen berechtigte Ansprüche durch.

Kostenlose Ersteinschätzung Anrufen

Nach oben