Mietminderung bei Mängeln – sicher und rechtssicher als Mieter vorgehen
Heizungsausfall, Schimmel, starker Baulärm? Wir prüfen Ihre Minderungschancen kurzfristig und berechnen eine sichere Quote.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Eine Minderung kommt in Betracht, wenn ein erheblicher Mangel den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt (§ 536 BGB) – z. B. Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden oder anhaltender Baulärm.
Wichtig sind drei Schritte: Mangel dokumentieren, den Vermieter unverzüglich informieren und die Minderungsquote realistisch bestimmen. Dabei unterstützen wir Sie schnell und klar.
So gehen wir vor
Mangel dokumentieren
Fotos/Videos, Datum, Dauer, Auswirkungen (z. B. Raum nicht nutzbar, Temperaturprotokoll).
Mängelanzeige
Formulierung an den Vermieter mit Fristsetzung – wir liefern eine klare, wirksame Vorlage.
Minderungsquote & Absicherung
Rechtskonforme Quote, Beginn/Ende der Minderung, Kommunikation und Beweisführung.
Häufige Fragen (FAQ)
Die Quote hängt vom Einzelfall ab (Art, Dauer, Umfang des Mangels). Pauschalwerte aus Tabellen sind Anhaltspunkte, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung.
Ja. Die Mängelanzeige ist zwingend – ohne sie riskieren Sie die Minderung zu verlieren (§ 536c BGB).
Wir erhöhen den Druck mit Fristen, setzen Ansprüche durch und sichern Beweise – notfalls gerichtlich.
Ihre Mietminderung – schnell und sicher prüfen lassen
Kurz Ihren Fall schildern – Sie erhalten eine realistische Einschätzung und eine klare Handlungsempfehlung.
