Mietminderung

Mietminderung bei Mängeln – sicher und rechtssicher als Mieter vorgehen

Heizungsausfall, Schimmel, starker Baulärm? Wir prüfen Ihre Minderungs­chancen kurzfristig und berechnen eine sichere Quote.

Wann ist eine Mietminderung möglich?

Eine Minderung kommt in Betracht, wenn ein erheblicher Mangel den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt (§ 536 BGB) – z. B. Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden oder anhaltender Baulärm.

Wichtig sind drei Schritte: Mangel dokumentieren, den Vermieter unverzüglich informieren und die Minderungsquote realistisch bestimmen. Dabei unterstützen wir Sie schnell und klar.

Wichtig: Wer zu hoch mindert, riskiert Zahlungsverzug und eine fristlose Kündigung. Lassen Sie die Quote vorab prüfen – wir melden uns binnen 24 Stunden.

So gehen wir vor

1

Mangel dokumentieren

Fotos/Videos, Datum, Dauer, Auswirkungen (z. B. Raum nicht nutzbar, Temperaturprotokoll).

2

Mängelanzeige

Formulierung an den Vermieter mit Fristsetzung – wir liefern eine klare, wirksame Vorlage.

3

Minderungsquote & Absicherung

Rechtskonforme Quote, Beginn/Ende der Minderung, Kommunikation und Beweisführung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch darf ich mindern?

Die Quote hängt vom Einzelfall ab (Art, Dauer, Umfang des Mangels). Pauschalwerte aus Tabellen sind Anhaltspunkte, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung.

Muss ich erst den Vermieter informieren?

Ja. Die Mängelanzeige ist zwingend – ohne sie riskieren Sie die Minderung zu verlieren (§ 536c BGB).

Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Wir erhöhen den Druck mit Fristen, setzen Ansprüche durch und sichern Beweise – notfalls gerichtlich.

Ihre Mietminderung – schnell und sicher prüfen lassen

Kurz Ihren Fall schildern – Sie erhalten eine realistische Einschätzung und eine klare Handlungsempfehlung.

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