Kaution rechtssicher abrechnen und einbehalten
Wir prüfen Ansprüche, Abrechnungen und Fristen – rechtssichere Kautionsverwaltung für Vermieter im Raum Reutlingen / Tübingen.
Rechtssichere Abrechnung der Mietkaution
Die Mietkaution dient der Absicherung offener Forderungen, darf aber nur unter engen Voraussetzungen einbehalten werden. Wir unterstützen Vermieter dabei, berechtigte Ansprüche zu sichern und Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Wann dürfen Sie die Kaution einbehalten?
- Offene Mietzahlungen: Rückstände oder Nachforderungen aus Nebenkosten.
- Schäden an der Mietsache: Nur, wenn sie über normale Abnutzung hinausgehen.
- Offene Betriebskosten: Bei noch ausstehender Jahresabrechnung.
Wir prüfen die rechtliche Zulässigkeit jedes Einbehalts und bereiten auf Wunsch eine rechtssichere Abrechnung vor.
Fristen und Formalien beachten
Die Abrechnung der Kaution muss innerhalb angemessener Frist erfolgen, meist innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung. Nur bei noch offenen Ansprüchen darf ein Teilbetrag zurückgehalten werden.
Checkliste für Vermieter
- Mietrückstände vollständig dokumentiert
- Übergabeprotokoll mit Schadensfotos vorhanden
- Abrechnung der Nebenkosten vorbereitet
- Kautionskonto mit Zinsen korrekt aufgelöst
Häufige Fragen (FAQ)
In der Regel bis zu sechs Monate nach Rückgabe, wenn noch Nebenkosten oder Schäden offen sind.
Ja. Nach § 551 BGB ist eine Verzinsung mit einem üblichen Sparzins vorgeschrieben, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Wir prüfen die Begründung und übernehmen die Kommunikation – häufig lassen sich Streitigkeiten außergerichtlich klären.
Kautionsabrechnung prüfen lassen
Wir helfen Vermietern im Raum Reutlingen / Tübingen bei der rechtssicheren Kautionsverwaltung – schnell, strukturiert und verbindlich.
