Mieterhöhung

Sie wollen als Vermieter eine Mieterhöhung rechtssicher gestalten?

Wir prüfen Begründung, Fristen und Höhe – damit Ihr Erhöhungsverlangen durchsetzbar ist und unnötige Streitigkeiten vermieden werden.

Wann eine Mieterhöhung zulässig ist

  • Vergleichsmiete: Anpassung an die ortsübliche Miete (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten).
  • Modernisierung: Umlage zulässig – aber nur für begünstigte Maßnahmen und korrekt berechnet.
  • Staffel- & Indexmiete: Anpassung ergibt sich aus Vertrag bzw. Index; andere Erhöhungen sind dann ausgeschlossen.
  • Sperrfristen: 12 Monate seit letzter Erhöhung; Wirkung frühestens nach 15 Monaten.

Wir berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten und Mietspiegel im Raum Reutlingen / Tübingen – das reduziert Konflikte und erhöht die Akzeptanz.

Form & Fristen richtig einhalten

  • Begründung: Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten.
  • Kappungsgrenze: i. d. R. max. 20 % in 3 Jahren (regional teils 15 % – wir prüfen das im Einzelfall).
  • Zustimmungsfrist: bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang.
  • Wirkung: ab dem dritten Monat nach Zugang bei fristgerechter Zustimmung.

Mietspiegel sinnvoll nutzen

Ein Mietspiegel ist ein Begründungs- und Orientierungsinstrument. Er gilt in Kommunen, die einen (qualifizierten) Mietspiegel veröffentlichen; andernorts sind Vergleichswohnungen oder ein Gutachten nötig. Wir wählen die tragfähigste Begründungsbasis und ordnen die Wohnung belastbar ein (Lage, Baujahr, Ausstattung, Modernisierung) – mit Blick auf die Praxis im Raum Reutlingen / Tübingen.

Checkliste vor Versand

  • Sperrfrist eingehalten (12/15 Monate)
  • Kappungsgrenze berechnet (regional 20 % / ggf. 15 %)
  • Begründung vollständig (Mietspiegel / 3 Vergleichswohnungen / Gutachten)
  • Wohnwertmerkmale dokumentiert (Ausstattung, Modernisierung, Lage)
  • Form & Zugang korrekt (Textform, Zustellnachweis)
  • Zustimmungsfrist & Wirksamkeitsdatum sauber terminiert

Typische Fehler – und wie wir sie vermeiden

  • Unklare oder fehlerhafte Begründung → präzise, tragfähige Begründungsart wählen.
  • Falsche Einordnung im Mietspiegel → Merkmale nachvollziehbar belegen.
  • Kappungsgrenze übersehen → saubere Berechnung und Dokumentation.
  • Zeitliche Fehler (Sperr- & Zustimmungsfristen) → Fristenplan erstellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss der Mieter zustimmen?

Bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist eine Zustimmung innerhalb der Frist erforderlich. Bei Staffel- und Indexmieten ergibt sich die Anpassung aus Vertrag bzw. Index.

Was, wenn keine Zustimmung erfolgt?

Dann kommt eine Zustimmungsklage in Betracht. Mit sauberer Begründung steigen die Erfolgsaussichten und Vergleichslösungen werden wahrscheinlicher.

Kann ich Modernisierungskosten umlegen?

Grundsätzlich ja, aber nur für begünstigte Maßnahmen und mit korrekter Berechnung sowie fristgerechter Ankündigung.

Schnelle Prüfung Ihrer Mieterhöhung

Wir prüfen Entwurf & Begründung, korrigieren Formulierungen und kalkulieren sicher – mit Blick auf die Praxis im Raum Reutlingen / Tübingen.

Unterlagen senden Anrufen: (07121) 696 27 28

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