Mietminderung als Vermieter – Miete sichern & Rechte wahren
Ihr Mieter mindert wegen Schimmel, Heizung oder Lärm? Wir prüfen Anspruch, Höhe der Mietminderung und zeigen, wie Sie Forderungen sichern, ohne Fehler bei Kündigung oder Räumung zu riskieren.
Wenn der Mieter die Miete kürzt – was jetzt wichtig ist
Mietminderung trifft Vermieter oft überraschend: Die Miete wird reduziert, Nachzahlungen bleiben aus, gleichzeitig besteht Unsicherheit, ob und in welcher Höhe die Minderung überhaupt berechtigt ist. Fehler in dieser Phase können später Kündigung, Zahlungsrückstände oder Räumungsklage erschweren.
Typische Konstellationen bei Mietminderung
- Schimmel, Feuchtigkeit, Heizungsausfall: Ursache klären, Beweislast, Höhe der Minderung.
- Lärm im Haus oder von außen: Baulärm, Nachbarn, Gewerbe – wann ist die Minderung berechtigt?
- Unberechtigt hohe Minderungsquoten: Mieter mindert „auf Verdacht“ oder deutlich zu viel.
- Kombination mit Zahlungsverzug: Mietrückstände, fristlose Kündigung, Räumungsklage.
- Nachforderungen & Abrechnung: Rückständige Miete nachträglich einfordern, ohne Formfehler.
Ziel ist eine klare Linie: Welche Minderung ist vertretbar? Welche Forderungen setzen Sie durch? Und wann ist der Punkt erreicht, an dem eine Kündigung oder Räumung rechtlich sinnvoll wird?
Was wir für Vermieter bei Mietminderung übernehmen
- Prüfung der Mietminderung: Ist sie dem Grunde nach berechtigt? In welcher Höhe?
- Bewertung von Mängeln: Technische und rechtliche Einordnung (Schimmel, Heizung, Lärm etc.).
- Strategie bei Zahlungsrückständen: Abmahnung, Nachforderung, Kombination mit Kündigung.
- Korrespondenz mit Mietern: Klare Schreiben, die später auch vor Gericht Bestand haben.
- Vorbereitung von Kündigung oder Räumungsklage: Wenn eine einvernehmliche Lösung scheitert.
Ablauf: So unterstützen wir Vermieter
Sie senden uns Mietvertrag, Schreiben des Mieters, Fotos / Protokolle zu Mängeln und ggf. bisherige Korrespondenz.
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt ist, welche Risiken bestehen und welche Schritte sich anbieten.
Nachforderung, Anpassung der Minderungsquote, Abmahnung oder Einleitung von Kündigung / Räumung – abgestimmt auf Ihren Fall.
Checkliste: Das sollten Sie bereithalten
- Mietvertrag (vollständig, inklusive Nachträge)
- Schreiben des Mieters zur Mietminderung und zur Mängelanzeige
- Fotos, Handwerkerberichte oder Protokolle zu den behaupteten Mängeln
- Zahlungsübersicht (bisherige Miete, Rückstände, ggf. Teilleistungen)
Häufige Fragen zur Mietminderung (Vermieter)
Eine Minderung ist nur bei einem erheblichen Mangel zulässig. Viele Mieter mindern jedoch zu hoch oder ohne ausreichende Grundlage. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und in welcher Höhe eine Minderung akzeptabel ist.
Ja – wenn die Minderung ganz oder teilweise unberechtigt war, können Sie Rückstände nachfordern. Wichtig ist eine saubere Dokumentation und rechtssichere Anspruchsbegründung, um spätere Prozesse zu vermeiden.
Wenn der Mieter dauerhaft deutlich zu viel mindert, kann Zahlungsverzug eintreten. Dann kommen ordentliche und ggf. fristlose Kündigung in Betracht. Wir prüfen, ob die Schwellenwerte erreicht sind und wie Sie formal richtig vorgehen.
Sie sind verpflichtet, erhebliche Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der Mangel überhaupt in Ihrer Sphäre liegt oder z. B. auf Fehlverhalten des Mieters zurückgeht. Hier setzen wir an und strukturieren Ihre Reaktion.
Mietminderung professionell steuern statt nur reagieren
Schildern Sie uns kurz die Situation – wir prüfen Ihre Möglichkeiten, zeigen Risiken auf und entwickeln eine klare Strategie für den weiteren Umgang mit der Mietminderung.
