Mietpreisbremse Vermieter

Rechtssichere Miete: Schutz vor Rückforderungen & Bußgeldern

Vermeiden Sie kostspielige Fehler bei der Mietpreisgestaltung. Wir beraten Vermieter in der Region Neckar-Alb zur Mietpreisbremse und zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten.

⭐⭐⭐⭐⭐ Rechtssicherheit für Vermieter

Risikomanagement bei der Neuvermietung

Die Anforderungen an Vermieter sind 2026 so hoch wie nie zuvor. Besonders die unaufgeforderte Auskunftspflicht ist zur Stolperfalle geworden.

  • Auskunftspflicht § 556g: Wir unterstützen Sie dabei, Vormiete und Modernisierungen rechtssicher zu dokumentieren.
  • Bußgeldprävention: In Tübingen prüft die Stadt aktiv auf Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG). Wir bewahren Sie vor Verfahren.
  • Möblierungszuschlag: Korrekte Kalkulation und Ausweisung im Vertrag, um die Mietpreisbremse rechtssicher zu wahren.
Wichtig: Ohne korrekte Vorab-Information über Ausnahmen ist die Überschreitung der 10%-Grenze unwirksam – das Risiko tragen Sie als Vermieter.

Häufige Fragen für Vermieter

Wann droht ein Bußgeld wegen Mietpreisüberhöhung?

Ab einer Überschreitung von 20 % der Vergleichsmiete kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Besonders die Stadtverwaltung Tübingen prüft dies bei Hinweisen sehr genau (§ 5 WiStG).

Reicht eine Pauschalmiete bei möblierten Wohnungen?

Nein. In der Region Stuttgart/Reutlingen fordern Gerichte zunehmend eine transparente Aufschlüsselung des Möblierungszuschlags, um die Mietpreisbremse nicht zu umgehen.

Was tun bei einer Rüge durch den Mieter?

Ruhe bewahren, aber Fristen wahren. Wir prüfen, ob die Rüge qualifiziert ist und ob Ausnahmetatbestände (Modernisierung/Vormiete) wirksam geltend gemacht werden können.

Sichern Sie Ihre Mieteinnahmen ab

Lassen Sie Ihre Mietkalkulation vor der Vermietung oder bei einer Rüge durch den Mieter von uns prüfen.

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