Rechtssichere Miete: Schutz vor Rückforderungen & Bußgeldern
Vermeiden Sie kostspielige Fehler bei der Mietpreisgestaltung. Wir beraten Vermieter in der Region Neckar-Alb zur Mietpreisbremse und zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten.
Risikomanagement bei der Neuvermietung
Die Anforderungen an Vermieter sind 2026 so hoch wie nie zuvor. Besonders die unaufgeforderte Auskunftspflicht ist zur Stolperfalle geworden.
- Auskunftspflicht § 556g: Wir unterstützen Sie dabei, Vormiete und Modernisierungen rechtssicher zu dokumentieren.
- Bußgeldprävention: In Tübingen prüft die Stadt aktiv auf Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG). Wir bewahren Sie vor Verfahren.
- Möblierungszuschlag: Korrekte Kalkulation und Ausweisung im Vertrag, um die Mietpreisbremse rechtssicher zu wahren.
Häufige Fragen für Vermieter
Ab einer Überschreitung von 20 % der Vergleichsmiete kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Besonders die Stadtverwaltung Tübingen prüft dies bei Hinweisen sehr genau (§ 5 WiStG).
Nein. In der Region Stuttgart/Reutlingen fordern Gerichte zunehmend eine transparente Aufschlüsselung des Möblierungszuschlags, um die Mietpreisbremse nicht zu umgehen.
Ruhe bewahren, aber Fristen wahren. Wir prüfen, ob die Rüge qualifiziert ist und ob Ausnahmetatbestände (Modernisierung/Vormiete) wirksam geltend gemacht werden können.
Sichern Sie Ihre Mieteinnahmen ab
Lassen Sie Ihre Mietkalkulation vor der Vermietung oder bei einer Rüge durch den Mieter von uns prüfen.
