Räumungsklage: Wenn der Mieter nicht auszieht
Wir prüfen Erfolgsaussichten, Fristen und Ablauf – erfahrene Begleitung bei Räumung und Vollstreckung für Vermieter im Raum Reutlingen / Tübingen.
Wann eine Räumungsklage notwendig wird
Bleibt der Mieter trotz Kündigung in der Wohnung, ist die Räumungsklage das rechtliche Mittel, um den Besitz zurückzuerlangen. Sie ist nur zulässig, wenn eine wirksame Kündigung vorliegt und der Mieter nicht freiwillig auszieht. Wir prüfen Form, Zustellung und Fristen, bevor Klage eingereicht wird.
Voraussetzungen einer erfolgreichen Räumung
- Wirksame Kündigung: Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen müssen belegbar sein.
- Nachweis der Zustellung: Übergabe, Einschreiben oder Bote sichern die Beweisführung.
- Abgelaufene Frist: Die im Kündigungsschreiben gesetzte Räumungsfrist muss verstrichen sein.
Räumungsklage – Ablauf Schritt für Schritt
Häufige Fehler vermeiden
Eigenmächtige Maßnahmen wie Schlosswechsel oder Abstellen der Versorgung sind unzulässig und können Schadensersatzpflichten auslösen. Wir begleiten Sie rechtssicher – vom Kündigungsschreiben bis zur Übergabe der Wohnung.
Häufige Fragen (FAQ)
In der Regel zwischen zwei und sechs Monaten, abhängig von Gerichtsauslastung und Verhalten des Mieters.
Ja, die Gerichtskosten werden vorab eingezahlt. Bei Obsiegen trägt sie der Mieter.
Dann kann das Verfahren eingestellt werden – oft lassen sich die Kosten teilweise zurückholen.
Jetzt handeln – wir begleiten Sie bis zur Übergabe
Im Raum Reutlingen / Tübingen übernehmen wir die Prüfung, Klage und Vollstreckung – erfahren, effizient und rechtssicher.
