Räumungsklage

Räumungsklage: Wenn der Mieter nicht auszieht

Wir prüfen Erfolgsaussichten, Fristen und Ablauf – erfahrene Begleitung bei Räumung und Vollstreckung für Vermieter im Raum Reutlingen / Tübingen.

Wann eine Räumungsklage notwendig wird

Bleibt der Mieter trotz Kündigung in der Wohnung, ist die Räumungsklage das rechtliche Mittel, um den Besitz zurückzuerlangen. Sie ist nur zulässig, wenn eine wirksame Kündigung vorliegt und der Mieter nicht freiwillig auszieht. Wir prüfen Form, Zustellung und Fristen, bevor Klage eingereicht wird.

Voraussetzungen einer erfolgreichen Räumung

  • Wirksame Kündigung: Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen müssen belegbar sein.
  • Nachweis der Zustellung: Übergabe, Einschreiben oder Bote sichern die Beweisführung.
  • Abgelaufene Frist: Die im Kündigungsschreiben gesetzte Räumungsfrist muss verstrichen sein.

Räumungsklage – Ablauf Schritt für Schritt

1
Prüfung: Wir prüfen Kündigung, Zustellung und Erfolgsaussichten.
2
Klageeinreichung: Zustellung beim Amtsgericht Reutlingen oder Tübingen – wir übernehmen die komplette Prozessführung.
3
Urteil und Vollstreckung: Nach Räumungstitel beauftragen wir den Gerichtsvollzieher, ggf. mit Teilräumung oder Sicherheitsleistung.

Häufige Fehler vermeiden

Eigenmächtige Maßnahmen wie Schlosswechsel oder Abstellen der Versorgung sind unzulässig und können Schadensersatzpflichten auslösen. Wir begleiten Sie rechtssicher – vom Kündigungsschreiben bis zur Übergabe der Wohnung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

In der Regel zwischen zwei und sechs Monaten, abhängig von Gerichtsauslastung und Verhalten des Mieters.

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Ja, die Gerichtskosten werden vorab eingezahlt. Bei Obsiegen trägt sie der Mieter.

Was, wenn der Mieter zwischenzeitlich auszieht?

Dann kann das Verfahren eingestellt werden – oft lassen sich die Kosten teilweise zurückholen.

Jetzt handeln – wir begleiten Sie bis zur Übergabe

Im Raum Reutlingen / Tübingen übernehmen wir die Prüfung, Klage und Vollstreckung – erfahren, effizient und rechtssicher.

Beratung vereinbaren Anrufen: (07121) 696 27 28

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