Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass mit einem Arbeitnehmer auch über mehrere Jahre jeweils sachlich begründete befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass mit einem Arbeitnehmer auch über mehrere Jahre jeweils sachlich begründete befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.
Nach der Entscheidung des BAG vom 07.07.2011 ( 2 AZR 355/10) verstößt die Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses und seines störungsfreien Verlaufs bei der Interessenabwägung im Rahmen von 626 I BGB nicht gegen das Gebot einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um einen langjährig beschäftigten Mitarbeiter, der das Verhalten des Personalleiters mit dem des national-sozialistischen…