EuGH stärkt Fluggastrechte gegen Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen Der EUGH hat im Rahmen seines heutigen Urteils vom 07.04.2022 (Akz.: C‑561/20) klargestellt, dass ein Fluggast wegen eines verspäteten Fluges auch einen Ausgleichsanspruch gegen ein Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen haben kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausführende Fluggesellschaft den gesamten Flug im Namen eines EU-Luftfahrtunternehmens durchgeführt hat. Der Entscheidung lag ein Ausgangsverfahren zugrunde, in dem ein Flug mit…