EuGH-Urteil: Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind möglich, wenn sachliche Gründe vorliegen, trotz möglichem dauerhaften Bedarf. Missbrauch wird individuell geprüft.
EuGH-Urteil: Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind möglich, wenn sachliche Gründe vorliegen, trotz möglichem dauerhaften Bedarf. Missbrauch wird individuell geprüft.