Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass mit einem Arbeitnehmer auch über mehrere Jahre jeweils sachlich begründete befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass mit einem Arbeitnehmer auch über mehrere Jahre jeweils sachlich begründete befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.