Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass mit einem Arbeitnehmer auch über mehrere Jahre jeweils sachlich begründete befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass mit einem Arbeitnehmer auch über mehrere Jahre jeweils sachlich begründete befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.