Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt wieder einmal im Streit um die korrekte Zinsberechnung die Rechte der Prämiensparer. Er sprach sich in einem Musterfeststellungsverfahren am 06.10.2021 kundenfreundlich zugunsten der Sparer aus. So urteilte der BGH, dass Sparkassen ihren Kunden Zinsen vorenthalten würden und Banken und Sparkassen Zinsen in Sparverträgen nur nach klaren Kriterien anpassen dürfen. (Az. XI ZR 234/20). Meist wurden diese…
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