Und wieder ergeht ein Urteil zugunsten der Fitnessstudiomitglieder, diesmal sogar in der 2. Instanz. So hat das LG Osnabrück entschieden, dass Mitglieder einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Fitnessstudiobeiträge haben, wenn diese während der Corona bedingten, behördlich angeordneten Schließung eingezogen wurden. Eine automatische Vertragsverlängerung um die Zeit des Lockdowns schloss das Landgericht aus. Was war passiert? Der Kläger hatte einen 24-Monatsvertrag…
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