Als wenn es in diesem Sommer wegen Personalfehlplanung der Fluggesellschaften und Corona bedingten Personalmangels nicht schon genug zu Flugausfällen und erheblichen Flugverspätungen kommen würde. Jetzt verschlimmert sich die Lage auch noch aufgrund eines Streiks des Lufthansa-Bodenpersonals.
Erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihr Flug aufgrund des Streiks annulliert wird oder sich der Flug verspätet. Diese Rechte haben Sie.
Grundsätzlich sieht die EU-Verordnung bei Flugannullierung vor, dass die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu € 600,00 pro Person zahlen muss.
Das gilt jedoch nicht, wenn ein außergewöhnlicher Umstand zu der Annullierung bzw. Verspätung geführt hat. Bislang galt ein Streik als ein solcher außergewöhnlicher Umstand, weshalb die Fluggesellschaften in diesen Fällen keine Entschädigung zahlen mussten.
Diese bisherige Rechtsprechung hat sich jedoch aufgrund einer Entscheidung des EuGH seit dem vergangen Jahr geändert. Jetzt ist der Anspruch auf Entschädigung bei einem Streik nicht mehr per se ausgeschlossen, sondern kann im Einzelfall zu einer Entschädigung führen.
Der Europäische Gerichtshof hatte über einen Fall zu urteilen, bei dem das Kabinenpersonal zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung gestreikt hatte. Hier verneinte der EuGH das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes. Zur Begründung führte das Gericht an: “Bei einem Streik, dessen Ziel sich darauf beschränkt, gegenüber Luftfahrtunternehmen eine Gehaltserhöhung für das Kabinenpersonal durchzusetzen, handelt es sich um ein Vorkommnis, das Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Unternehmens ist, wenn es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt.” Und ein außergewöhnlicher Umstand liege eben nur vor, wenn es sich nicht um ein Vorkommnis handelt, das Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit ist.
Konkret bedeutet das für die geplagten Passagiere: Es muss in jedem Einzelfall der Grund für den Streik und die Beherrschbarkeit durch das Unternehmen geprüft werden, um beurteilen zu können, ob “außergewöhnliche Umstände” vorliegen oder nicht.
Wie sichere ich nun mein Recht auf Entschädigung?
1. Bei einer Flugannullierung
In Kürze
- Annullierung schriftlich bestätigen lassen
- Notieren Sie sich die Namen und Kontaktdaten von weiteren Zeugen
- Bestehen Sie auf einen Ersatzflug
- Heben Sie alle Belege auf
Sollten Sie die Info über die Annullierung nicht schriftlich erhalten haben, lassen Sie sich diese von der Fluggesellschaft bzw. dem Bodenpersonal schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie die Annullierung (z.B. durch Abfotografieren der Anzeigetafel), den Annullierungsgrund, das Verhalten der Airline und den ggf. angebotenen Ersatzfluges. Notieren Sie sich bestenfalls Namen und Anschrift von Zeugen.
Bestehen Sie auf einen Ersatzflug und setzen Sie hierfür eine Frist von 3 Stunden nach der ursprünglich gebuchten Abflugzeit.
Heben Sie alle Belege für Verpflegung, Taxi- und Hotelkosten etc. auf.
Wichtig für Pauschalreisende: Informieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter oder den Reiseleiter über die Annullierung. Notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen, die diese Meldung später bestätigen können und/oder informieren Sie den Reiseveranstalter zusätzlich schriftlich hierüber.
Sollte die Fluggesellschaft Ihnen keinen zumutbaren Ersatzflug anbieten, haben Sie die Möglichkeit, sich selbst um eine Ersatzbeförderung zu kümmern. Grundsätzlich können Sie den hierdurch entstehenden Schaden später von der Airline ersetzt verlangen. Die Ersatzbeförderung sollte jedoch gleichwertig sein. So sind zum Beispiel die Mehrkosten für ein First-Class-Ticket grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn Sie ursprünglich ein normales Ticket gebucht hatten.
2. Bei einer Flugverspätung
In Kürze
- Verspätung und Verspätungsgrund schriftlich bestätigen lassen
- Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Info über Ihren Flug ab
- Ab 5 Stunden Verspätung können Sie vom Vertrag zurücktreten
- Ist Ihr Anschlussflug um mind. 5 Stunden verspätet, können Sie den Rücktransport zum Abflughafen einfordern
Lassen Sie sich die Verspätung und den Verspätungsgrund von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen. Verweigert Ihnen das die Airline oder ist niemand da, der Ihnen das bestätigen kann, sollten Sie die Infos zur Verspätung dokumentieren (z.B. abfotografieren der Anzeigetafel, Kontaktdaten von Zeugen notieren, die die Verspätung bestätigen können, etc.).
Verspätet sich der Abflug um 5 oder mehr Stunden, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Handelt es sich bei dem um mindestens 5 Stunden verspäteten Flug um einen Anschlussflug, können Sie den Rückflug oder eine anderweitige Beförderung zum Abflughafen fordern.
Welche Rechte habe ich?
Bei einer Flugannullierung haben Sie Anspruch auf Ticketrückerstattung sowie eine pauschale Entschädigung von bis zu € 600,00 pro Person.
Bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu € 600 pro Person sowie auf Betreuungs- und Übernachtungsleistungen.
Sind Sie von dem Streik betroffen?
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