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Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer bei fristloser Kündigung

Nach der Entscheidung des BAG vom 07.07.2011 ( 2 AZR 355/10) verstößt die Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses und seines störungsfreien Verlaufs bei der Interessenabwägung im Rahmen von 626 I BGB nicht gegen das Gebot einer unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um einen langjährig beschäftigten Mitarbeiter, der das Verhalten des Personalleiters mit dem des national-sozialistischen…

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